Wahlarzt

Sie bekommen von uns nach der Behandlung eine Honorarnote. Diese müssen Sie zunächst einzahlen. Um Ihr Geld wieder zurück zu bekommen, schicken Sie einfach die Rechnung, ihre Bankverbindung und die Zahlungsbestätigung an ihre Krankenkasse. Wenn Sie nach der Behandlung sofort bezahlen, übernehmen wir das Einreichen bei der Kasse für Sie und Sie bekommen die Kassenleistungen dann automatisch auf Ihr Konto gutgeschrieben.
Neben den Kassenleistungen bieten wir auch eine Vielzahl von Privatleistungen wie z.B. Prophylaxe, Kronen- und Brücken, Teil- und Totalprothesen, Prothesenreperaturen, Bleaching sowie Zahnimplantate an. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse in der Regel nicht oder nur teilweise übernommen. Wir beraten Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und die Behandlungskosten in unserer Praxis.
  

Leider verbieten die strengen Werberichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer seit Anfang Juli 2009 die Nennung der Preise für Privatleistungen außerhalb der Praxis. Hierzu sei auf die Autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer verwiesen.

Zusatz- und Privatversicherungen

Die öffentlichen Krankenkassen zahlen im Bereich der Zahnmedizin immer weniger Leistungen. Gerade teuere Implantat- oder Kronen- und Brückenversorgungen werden häufig nicht oder nur zu einem geringen Teil bezahlt. Hier kann dann ein zusätzlicher Versicherungsschutz oft günstig sein. Je nach Art der Versicherung übernimmt diese dann einen Teil (zum Beispiel 50%) der Privatleistungen bis zu einer gewissen jährlichen Höchstsumme. Nachfolgend die wichtigsten österreichischen Anbieter solcher Zusatzversicherung